Im Zusammenhang mit der Erstellung von Arbeitszeugnissen gibt es noch immer viele Unsicherheiten – sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite.
Der folgende Text soll Ihnen einen Überblick über das Thema Arbeitszeugnisse geben und Ihnen helfen, die im Zeugnis eingetragenen Formulierungen zu entschlüsseln.
Geheimsprache, Rätsel oder Codierung sind Begriffe, die häufig im Zusammenhang mit den in Arbeitszeugnissen verwendeten Formulierungen benutzt werden. Um diesem vermeintlichen Rätsel auf die Spur zu gehen, werden wir Ihnen im Folgenden zunächst einen Überblick über die Grundlagen des Arbeitszeugnisses geben.
In einem weiteren Teil wird Ihnen dargestellt, welche Umschreibungen es gibt, und in welche klassischen Schulnoten diese Arbeitszeugnis Formulierungen übersetzt werden können.
Zunächst muss aber geklärt werden, was genau ein Arbeitszeugnis ist und was es ausmacht.
Als Arbeitszeugnisse werden Dokumente bezeichnet, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgestellt werden und hierin das Arbeitsverhältnis und die Dauer des Arbeitsverhältnis dokumentiert wird.
Es wird zwischen verschiedenen Varianten des Arbeitszeugnisses unterschieden.
Das Einfache Arbeitszeugnis enthält neben den persönlichen Daten des Betroffenen und des Arbeitgebers lediglich Angaben zur Art der Beschäftigung und der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält neben den Inhalten des Einfachen Arbeitszeugnisses weitere Angaben. Es werden Aussagen zur Leistung des Arbeitnehmers und das Verhalten während der Tätigkeit getroffen.
Einfache und Qualifizierte Arbeitszeugnisse werden grundsätzlich nur dann erstellt, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wurde. Zwischenzeugnisse werden in der Regel nur dann erstellt, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dies kann etwa der Wechsel eines Vorgesetzten sein oder eine Versetzung innerhalb des gleichen Unternehmens.
Das Erstellen eines Arbeitszeugnisses ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz für Arbeitgeber verpflichtend sein und nach unterschiedlichen, nationalen Gesetzen geregelt. Die gesetzlichen Regelungen für Deutschland werden im folgenden Teil erläutert.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich in Deutschland aus der für alle Arbeitnehmer geltenden Gewerbeordnung (GewO). In §109 der GewO ist festgehalten, dass alle Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis haben.
Das Zeugnis muss dem Gesetz nach mindestens Angaben über Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (also ein Einfaches Arbeitszeugnis sein).
Der Arbeitnehmer kann jedoch auch die Erstellung eines Qualifizierten Arbeitszeugnisses verlangen. Hierin sind in den vorgegebenen Formulierungen auch Anmerkungen zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Tätigkeit zu machen.
Die Arbeitszeugnis Formulierung ist ebenfalls im Gesetz geregelt. Hiernach darf ein Arbeitszeugnis keine Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, versteckte Äußerungen über den Arbeitnehmer zu enthalten. Hiermit sind Beschreibungen gemeint, die einen doppelten Boden haben und interpretiert werden können. Diese sind nun nicht mehr zulässig und müssen durch eindeutige und klar formulierte Aussagen ersetzt werden.
Übrigens haben auch leitende Angestellte, Teilzeitkräfte, Aushilfen und Auszubildende Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Auch Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes haben einen gesetzlich festgehaltenen Anspruch auf ein entsprechendes Zeugnis oder Dokument.
Die Frage, ob ein Einfaches oder ein erweitertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden muss, richtet sich nach der Anforderung des Arbeitnehmers.
Grundsätzlich werden erweitere Inhalte des Zeugnisses gefordert, wenn es um die Bewerbung auf eine neue Stelle geht, daher ist das Qualifizierte Arbeitszeugnis in der Regel gefordert.
Für reine Arbeitsnachweise genügen jedoch auch Einfache Arbeitszeugnisse.
Fällig ist ein Arbeitszeugnis mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Zeugnis ist Teil der Arbeitspapiere und ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Ein Arbeitnehmer kann jedoch auch schon früher auf ein Arbeitszeugnis bestehen, etwa bei Zugang der Kündigung oder bei Eigenkündigung. Hier wird in der Regel ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt.
Es gibt bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen einige Rechtsgrundsätze, die eingehalten werden müssen:
Ein Arbeitszeugnis muss der Wahrheit entsprechen und muss alle Tatsachen enthalten, die für die Beurteilung von Bedeutung sind.
Negative Beurteilungen sind nur dann zulässig, wenn sie für die gesamte Arbeitsdauer charakteristisch waren. Dann dürfen diese Teile in die Arbeitszeugnis Formulierung einfließen.
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein und dürfen das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt erschweren.
Das Zeugnis muss vollständig sein, dass heißt, es darf keine Lücken enthalten. Alle für die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis wichtigen Dingen müssen erwähnt werden.
Es gibt keine fest vorgeschriebene Form, nach der ein Arbeitszeugnis erstellt werden muss, jedoch gibt es einige Rahmenrichtlinien, auf die der Arbeitnehmer bestehen kann.
So ist ein Arbeitszeugnis auf Verlangen auf einem Geschäftsbogen zu fertigen, ordentlich und sauber in DIN A 4 und mit der Maschine bzw. PC geschrieben.
Bei Rechtschreibung und Grammatik sind bestehende Fehler auf Verlangen zu korrigieren.
Welche Ausdrücke in einem Arbeitszeugnis auftauchen, liegt in der Entscheidung des Arbeitgebers. Jedoch werden einige Formulierungen deutschlandweit genutzt und gelten als feste Kriterien. Auf diese Formulierungen wird im weiteren Verlauf dieses Textes noch weiter eingegangen werden.
Die Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers ist ein zentraler Bestandteil des Zeugnisses und demnach auch besonders zu beachten.
Die Tätigkeiten müssen vollständig und genau wiedergegeben werden, so dass sich künftige Arbeitgeber ein genaues Bild von der Tätigkeit machen können.
Eine Beschreibung der Tätigkeiten ist auch in Stichpunkten zulässig, solange hierdurch keine wichtigen Bestandteile weggelassen werden.
Fähigkeiten, Kenntnisse, Arbeitsweise und Arbeitserfolg sind Teilbereiche der zu beurteilenden Kriterien. Aber auch Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit werden typischerweise beurteilt.
In der deutschen Rechtsprechung werden einige Ausdrucksweisen analog zu Schulnoten beurteilt. Diese Skala von 1-5 (bei Arbeitszeugnissen wird keine 6 vergeben) enthält Formulierungen, die je nach Tätigkeit gewählt werden können. Auf diese Formulierungen wird im Folgenden noch weiter eingegangen.
Hier sei nur erwähnt, dass es Arbeitgebern freisteht, sich diesen codierten und bekannten Formulierungen zu bedienen, oder eigene, freie Texte zu wählen.
In deutschen Unternehmen ausgestellte Zeugnisse sind in deutscher Sprache zu verfassen. Das Erstellen von Arbeitszeugnissen ist im englischsprachigen Raum ungewöhnlich, daher ist eine Übersetzung ins Englische unüblich.
Das Zeugnis muss vom Arbeitgeber unterschrieben werden, Name und Position des Unterschreibenden muss darunter zu lesen sein.
Die Nennung des Grundes für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf nur dann im Zeugnis erwähnt werden, wenn der Arbeitnehmer dem zustimmt.
Fristlose Kündigungen dürfen nicht als solche erwähnt werden, eine Formulierung wie „Das Arbeitsverhältnis endet am…“ ist dagegen zulässig.
Auch das Ende des Arbeitszeugnisses ist gesetzlich geregelt. Nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind Schlussformeln jedoch nicht verpflichtend in ein Zeugnis einzufügen.
Im Arbeitszeugnis darf nicht über die folgenden Punkt gesprochen werden:
Außerdienstliches Verhalten
Betriebsratstätigkeit (Ausnahmen bei Freistellungen, die länger als ein Jahr dauern)
Schwangerschaft
Gewerkschaftszugehörigkeit
Parteimitgliedschaft
Nebentätigkeit
Schwerbehinderteneigenschaft
Gesundheitszustand
Anzahl der Krankentage (Ausnahmen bei beträchtlichen Fehlzeiten über 50%)
Straftaten, die nicht unmittelbar das Arbeitsverhältnis berührt haben
Streikbeteiligungen oder Arbeitsniederlegungen
Wettbewerbsverbote
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach einer Frist von drei Jahren und muss innerhalb dieser Zeit eingefordert werden.
Nachdem nun auf die wichtigsten rechtlichen Aspekte der Arbeitszeugnisse eingegangen wurde, werden wir Ihnen nun darstellen, welche Aspekte in einem Zeugnis von Personalabteilungen besonders wichtig sind.
Auf Grund der gesetzlichen Pflicht zur wohlwollenden Formulierung eines Arbeitszeugnisses, liest sich jedes erstelltes Zeugnis zunächst positiv und muss regelrecht entschlüsselt werden. Personalabteilungen sind insbesondere an Zeugnissen interessiert, um die Eigenschaften der jeweiligen Bewerber mit den in Bewerbungsschreiben genutzten Beschreibungen abzugleichen.
Hier wird auf die Qualifikation des Bewerbers für die gesuchte Position beleuchtet. Ist der Bewerber anhand seiner fachlichen Leistungen als geeignet zu erkennen?
Durch weit verbreitete schriftliche Formeln ist für den Leser ersichtlich, ob es in der Arbeit des Bewerbes negative Punkte gibt, die zu berücksichtigen sind.
Persönlichkeit und Arbeitsweise des Bewerbers werden hier auf den Prüfstand gestellt.
Gerade, wenn der betreffende Bewerber bereits mehrere Arbeitgeber durchlaufen hat, ist auch die Langzeitbetrachtung der Zeugnisse interessant. Lässt sich zum Beispiel über Jahre verfolgen, dass Qualität und Arbeitseifer gleichbleibend hoch sind, ist das ein gutes Signal für den neuen Arbeitgeber.
Ein formal korrektes Zeugnis sollte die Regel sein und Abweichungen hiervon, etwa handgeschriebene Zeugnisse oder fehlende Daten machen Arbeitgeber stutzig und gelten als Warnsignal.
Nun wurden die zentralen Bestandteile eines Zeugnisses vorgestellt und die rechtlichen Fragen geklärt. Es wird Zeit, die jeweiligen Arbeitszeugnis Formulierungen und die dazugehörigen Schulnoten gegenüber zu stellen, um eine Bewertung des jeweiligen Zeugnistextes zu ermöglichen.
Häufig wird im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen von einem Code oder einer Codesprache berichtet.
Wie bereits dargestellt handelt es sich hierbei jedoch nicht um eine mutwillige oder gar bösartige Absprache zwischen allen Arbeitgebern, sondern eher um eine Notwendigkeit, die sich aus den gesetzlichen Grundlagen ergibt.
Die wohlwollende Formulierung, die für die Arbeitszeugnis Formulierung vorgeschrieben ist, mach es Arbeitgebern fast unmöglich, auch negative Aspekte anzusprechen. Gleichzeitig ist es für eine weitere Bewerbung aber dringend notwendig, die tatsächlichen Qualitäten des jeweiligen Bewerber zu erkennen.
Mit diesem Hintergrund dürfte klar sein, warum es zu einer Codierung von Noten in Arbeitszeugnissen gekommen ist – in diesem Abschnitt wollen wir Ihnen die gängigsten Formulierungen präsentieren und anhand einer Skala dem bekannten Schulnotensystem abgleichen.
Natürlich ist dieser Vergleich nicht bindend für den Arbeitgeber, die freie Ausgestaltung des Textes ist jedoch teilweise eher ungewöhnlich und die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich anhand der folgenden Formulierungen ausgedrückt werden wird.
Beginnen wir mit der besten Schulnote:
Mit einer Eins abzuschließen ist der Traum Aller und spätestens seit der Schulzeit sollte jedem klar sein, dass „die Eins“ als beste Note Maß aller Dinge ist und bleibt.
Grundsätzlich wird in der Welt der Arbeitszeugnis Formulierung immer dann von einem Einserkandidaten gesprochen, wenn Aufgabenerfüllung und andere Bewertungskriterien „stets zur vollsten Zufriedenheit“ des Arbeitgebers erfüllt wurden.
Wer sich diese Wortwahl aufmerksam ansieht entdeckt zwei Beurteilungskomponenten, die sich in dem Konstrukt wiederfinden:
Die Nutzung des Wortes „stets“ zeigt in der Sprache der Arbeitszeugnis Formulierung, dass der betreffende Arbeitnehmer nicht nur ab und an, sondern zu allen Zeiten und über den gesamten Verlauf seiner Tätigkeit hinweg hervorragende Leistungen gebracht hat.
Natürlich hat jeder einmal einen schlechten Tag und nur weil ein einzelnes Projekt nicht gelingt, bedeutet das auch nicht, dass die 1 unerreichbar bleibt: Wer eine dauerhaft gute Leistung zeigt und diese Leistung nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist, kann sich dieses Prädikat verdienen.
Hier wird darauf hingewiesen, dass die Arbeit nicht bloß zufriedenstellend war, sondern im sprachlichen Sinne keine Erwartungen oder Ansprüche unerfüllt geblieben sind.
Die Arbeitsqualität ist so gut, dass der Auftraggeber (in diesem Falle also der Arbeitgeber) keine Verbesserungsvorschläge mehr machen konnte und mit der Arbeitsqualität uneingeschränkt zufrieden war.
Auch hier gilt: Einzelne Ausreißer nach unten oder oben rechtfertigen diese Note nicht, die Gesamtheit der Arbeitsleistung muss betrachtet und entsprechend bewertet werden.
Natürlich sind Arbeitgeber frei in der Gestaltung ihrer Zeugnisse, in der folgenden Auflistung haben wir Ihnen dennoch einige der geläufigsten Formeln zusammengefasst, um Ihnen eine erste Übersicht zu geben:
…erledigte die Aufgaben stets selbstständig und mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit
…zeigte außergewöhnliches Engagement, war stets vorbildlich und konnte herausragende Ergebnisse erzielen
…erfüllte die gesetzten Erwartungen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
…konnte Kollegen/Kunden in allerbester Weise motivieren und (von sich) überzeugen
…stets zuvorkommend, korrekt und höflich
…im allerhöchsten Maße zuverlässig und arbeitete an seinen Aufgaben mit äußerster Sorgfalt
…hervorragende und fundierte Fachkenntnisse
…mit der Leistung in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden
…Erwartungen wurden in aller Form erfüllt und in allerbester Weise entsprochen
…verlässt uns auf eigenen Wunsch, was wir außerordentlich bedauern
Unter dem Strich lässt sich also zusammenfassen, dass Arbeitszeugnisse, welche mit Superlativen aufwarten und den Mitarbeiter über die Maßen loben, unter der Schulnoten 1 zusammengefasst werden können.
Natürlich sind diese Formulierungen in unserem Sprachgebrauch eher unüblich, haben sich aber gerade dadurch ihren Charakter als außergewöhnliche Belobigung erhalten.
Ihr Zeugnis wurde mit einem der oben genannten Formulierungen oder ähnlich geschmückt? Herzlichen Glückwunsch, besser geht es nicht mehr!
Die Note 2 ist als Note in einem Arbeitszeugnis vermutlich deutlich häufiger vergeben, als es in Schulzeugnissen der Fall ist – dennoch ist auch in der Arbeitswelt eine entsprechende Formulierung äußerst positiv und lässt auf einen zuverlässigen und motivierten Mitarbeiter schließen – eine Bewerbung mit einer Zwei im Zeugnis ist auf keinen Fall von der Hand zu weisen.
Zeugnisse, die in ihrer Wertigkeit in etwa einer schulischen 2 entsprechen, werden gern mit der Formulierung „zur vollsten Zufriedenheit“ bzw. „stets zur vollen Zufriedenheit“ gebildet.
Auch diese Notensprache lässt sich in zwei Teile aufschlüsseln und zeigt sich im Vergleich zur 1 mit einer kleinen Einschränkung:
Findet sich in einem Zeugnis das kleine Wörtchen „Stets“, so ist das meistens ein gutes Zeichen. Im Zusammenhang mit der Schulnoten zwei findet es sich immer dann, wenn im folgenden, qualitativen Teil nicht der Superlativ verwendet wird.
Die Auslegung des Wortes ist ebenso zu sehen, wie bei der 1: Die Leistungen waren kontinuierlich gut und die positive Weise des Mitarbeiters konnte als Standardverhalten gesehen werden.
Das Fehlen dieser zeitlichen Komponente hat zwingend zur Folge, dass die Qualität der Leistung im folgenden im Superlativ gewertet wird.
Auch hier findet sich im Vergleich zur 1 eine Einschränkung – jedoch nur, wenn die zeitliche Komponente Teil des Beurteilungstextes ist. Sobald das Wort „stets“ nicht enthalten ist, wird auch im Bereich der Schulnoten 2 im Superlativ geschrieben und das Wort „vollste /-n“ verwendet.
Sollte in der zeitlichen Komponente von „stets“ gesprochen werden, wird der Superlativ nicht mehr verwendet und der Arbeitgeber beschränkt sich auf die Formulierungen mit dem Wort „voll“.
Das alles klingt verworren? Ist es auch – mit der folgenden Umschreibung ist das Formulierungswirrarr um Notenbereich 2 aber leicht verständlich:
Wer kontinuierlich gute Leistungen bringt, ist gut – 2.
Wer mitunter sehr gute Leistungen bringt, dieses Potential aber nicht über die Beschäftigungsdauer aufrecht erhalten kann, ist auch gut – ebenfalls 2.
Auch im Bereich der Schulnoten 2 können alternative Umschreibungen getroffen werden. Innerhalb dieser freien Beschreibung ist es schwer, eine klare Abgrenzung zur Note 1 zu treffen, jedoch sollte die folgende Auflistung von Beispielen helfen, eine Bewertung vorzunehmen. Zur besseren Übersicht haben wir die List geteilt und nach den jeweils vorhandenen Komponenten sortiert:
Fehlende zeitliche Komponente:
…erledigte Aufgaben mit äusserster Sorgfalt und Genauigkeit
…arbeitete äußerst gewissenhaft und arbeitete stets zuverlässig
…erzielte beste Arbeitsergebnisse
…zeigte höchstes Engagement
…den Erwartungen wurde in jeder Hinsicht in bester Weise entsprochen
Fehlende Nutzung des Superlativs:
…erledigte Aufgaben stets sorgfältig und gewissenhaft
…stets zuverlässig und sehr gewissenhaft
…zeigte stets hohes Engagement
…arbeitete stets gewissenhaft
…zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität und Initiative
…Verhältnis zu Kollegen und Kunden war stets einwandfrei
…trat stets engagiert für die Interessen unseres Unternehmens ein
…hat hohes Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen
Bei der Schulnoten 2 beginnt im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen die Interpretation: Die Umschreibungen sind äußerst positiv und nur nach genauer Betrachtung fällt auf, dass entweder eine zeitliche oder eine qualitative Komponente in der Beschreibung der Leistung fehlt.
Mit dieser Art des Ausdrucks fällt es zukünftigen Arbeitgebern zwar leicht, einen guten Kandidaten zu erkennen. Die Abgrenzung zur 1 dürfte aber stets schwierig sein. Mit einer 2 lässt sich mit gutem Gewissen und ordentlich Rückenwind in eine Bewerbung starten – wir wünschen viel Erfolg!
„Die 3 ist die 2 des kleinen Mannes“ – so oder ähnlich wir deine 3 im Schulnotensystem gern umschrieben und lässt sich am ehesten unter dem Begriff Mittelmaß subsumieren.
Doch in Arbeitszeugnis Formulierungen gilt eine 3 bereits zu den Noten, die zur einen oder anderen Nachfrage führen können. Das ist natürlich kein Grund dafür, mit einem Zeugnis der Note 3 keine Chancen mehr zu haben. Kandidaten müssen sich nur darüber im Klaren sein, dass entsprechenden Fragen bei Bewerbungsgesprächen gestellt werden könnten.
Mit der entsprechenden Vorbereitung können Antworten auf diese Fragen jedoch auch dazu führen, ganz besonders wahrgenommen zu werden.
Die Note 3 wird in Arbeitszeugnissen gern mit der Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ beschrieben.
Im Vergleich zu den Noten 1 und 2 ergeben sich einige Unterschiede, welche sich ebenfalls in zeitliche und qualitative Komponenten aufteilen lassen und im Rahmen einer Bewerbung von Bedeutung sein können.
Zeugnisse, welche im Sinne einer befriedigenden Leistung geschrieben werden, verzichten bei der Beurteilung der jeweiligen Kriterien auf eine zeitliche Komponente und verraten so, dass es bei dem Arbeitnehmer zeitliche Schwankungen gab, was die Arbeitsleistung angeht.
Das Fehlen dieser Komponente unterscheidet die 3 recht deutlich von der 2, kann jedoch auch in diesem Bereich ab und an vorkommen, wie bereits beschrieben wurde. Klar wird die Notenvergabe erst in Betrachtung des zweiten Kriteriums, der qualitativen Komponente.
Auch in der qualitativen Betrachtung fällt die Note 3 gegenüber den beiden Topnoten 1 und 2 ab: Es wird in keiner Form mehr vom Superlativ gebrauch gemacht, lediglich die Zufriedenheit wird erwähnt und laut der Formulierung „voll“ erfüllt.
Hier zeigt sich, dass die wohlwollende Ausgestaltung des Arbeitszeugnisses in einem positiven Kontext gelesen werden kann, die kleinen Feinheiten bei der jeweiligen Ausformulierung jedoch beachtet werden müssen und selbst Steigerungsformen und Teilwörter beachtet werden müssen.
Um Ihnen einen Überblick über mögliche Redewendungen zu geben, wie sie in frei verfassten Arbeitszeugnissen vorkommen können, haben wir auch für die Note 3 eine Übersicht zu häufig verwendeten Formeln gefunden und für Sie zusammengestellt.
Die freie Ausgestaltung eines Arbeitszeugnisses bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, die individuelle Beurteilung eines scheidenden Arbeitnehmers so zu dokumentieren, wie sie es für besonders angemessen empfinden – persönliche Vorlieben in der Formulierung führen jedoch dazu, dass der Überblick für Beteiligte Personen verloren gehen kann.
Der folgende Überblick ist lediglich eine Übersicht und in keiner Weise abschließend, bietet Ihnen jedoch eine gewisse Orientierungsmöglichkeit.
Beispiele für Wendungen, die etwa der Schulnoten 3 gleichkommen können lauten:
…erledigte Aufgaben systematisch und zufriedenstellend
…zur vollen Zufriedenheit erledigt
…arbeitete zuverlässig und gewissenhaft
…konnte bei der Arbeit Engagement und Initiative zeigen
…verfügt über solide Fachkenntnisse in den Bereichen …
…war bei der Arbeit sorgfältig
…das Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden sowie Vorgesetzten war vorbildlich
…erfüllte die in ihn/sie gesetzten Erwartungen in jeder Hinsicht
…mit den Leistungen zufrieden
…verfügt über Fachwissen und zeigte große Sorgfalt bei der Arbeit
Insbesondere bei der Betrachtung der Texte in den Bereichen 1 und 2 gegenüber den gewählten Beispielen aus dem Notenbereich 3 wird deutlich, dass die Sätze alle grundlegend positiv klingen. Alle Beispiele lassen jedoch auch Verbesserungen zu und zeigen bei genauerer Betrachtung kleine Mängel auf. So wird beispielsweise vermittelt, dass der Arbeitnehmer zwar „sorgfältig“ war – grundsätzlich eine positive Eigenschaft. Steht dieser Arbeitnehmer jedoch in der direkten Konkurrenz zu einem anderen, der „stets mit höchster Sorgfalt gearbeitet“ hat, sieht die Sache schon anders aus.
Bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses ist auf die Feinheiten zu achten, das wird mit sinkender Note immer deutlicher!
Doch auch wenn sich in Ihrem Zeugnis Formulierungen finden, die auf eine 3 hinweisen: Lassen Sie sich nicht aus dem Konzept bringen und achten sie darauf, entstehende Fragen gut beantworten zu können.
Mit der Note 4 kommen Arbeitnehmer nur selten in Kontakt und das aus gutem Grund: Eine 4 im Arbeitszeugnis kann als Einschränkung in der Qualifizierung eines Arbeitnehmers gesehen werden und wird daher nur in Ausnahmefällen vergeben. Natürlich ist noch „Luft nach unten“ vorhanden, im Bereich von Arbeitszeugnissen ist die 4 jedoch eine „schlechtere“ Note und muss von Bewerbern im Rahmen eines weiteren Einstellungsverfahren vermutlich recht umfangreich begründet und verteidigt werden.
Die Formel, die typisch für eine 4 im Arbeitszeugnis gilt, lautet meist „zur Zufriedenheit“ – erneut eine grundsätzlich positive Äußerung, die nur in der Abgrenzung zu den anderen, weit positiver klingenden Alternativen korrekt interpretiert werden kann. Gerade im Rahmen einer Bewerbung können so bereits Nachteile entstehen.
Die Aufschlüsselung in qualitative und zeitliche Komponenten macht auch hier Sinn, um eine Einordnung der Note und die Abstufung der gesamten Notenschlüssel deutlich zu machen und zu zeigen, welche Probleme bei einer späteren Bewerbung auftauchen könnten.
Wird eine 4 im Arbeitszeugnis vergeben, so wird in den seltensten Fällen eine zeitliche Würdigung hinzugezogen.
Arbeitnehmer, die mit einer 4 bewertet wurden haben die Aufgaben, die Ihnen übertragen haben erfüllt – eine besondere Würdigung, welche die Dauerhaftigkeit der Aufgabenerfüllung darstellt, ist nicht vorgesehen.
Betrachtet im Zusammenhang mit der qualitativen Komponente ergibt sich so ein schlüssiges Bild, welches vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Zeugnisses gezeichnet wird.
„Zur Zufriedenheit“ lässt sich im Kontext der Arbeitszeugnisse als Aufgabenerledigung ohne Besonderes Engagement oder Qualität lesen – die gestellten Aufgaben werden erledigt, nicht mehr und nicht weniger.
Natürlich wünscht sich jeder Arbeitnehmer im Grundsatz, dass seine gestellten Aufgaben erledigt werden. Sobald jedoch mehr als das geschieht, ist eine 4 nicht mehr angemessen. Eine 4 im Arbeitszeugnis lässt sich also als absolutes Minimum einer erfolgreichen Arbeit lesen.
Es zeigt sich auch in der Notenstufe 4, dass die wohlwollende Formulierung zwar Interpretationen zulässt, jedoch im Vergleich zu anderen Notenstufen auffallend neutral wirkt.
Für einen Überblick haben wir Ihnen auch zur 4 eine Übersicht zu möglichem Formulierungen zusammengestellt.
Um die pflichtgemäße Aufgabenerfüllung ohne jede Schnörkel im Arbeitszeugnis zu formulieren, greifen Arbeitgeber häufig auf geläufige Sätze zurück, die wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt haben – natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit!
…konnte die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllen
…hat übertragene Aufgaben und Arbeiten ordnungsgemäß erfüllt
…hat den in ihn/sie gesetzten Erwartungen entsprochen
…die erbrachten Leistungen entsprachen den Anforderungen
…die Arbeiten wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt
…das persönliche Verhalten war einwandfrei
…waren mit der erbrachten Arbeitsleistung und dem Verhalten zufrieden
Eines wird beim Lesen dieser Bewertungen deutlich: Der betreffende Arbeitnehmer hat lediglich soviel getan, wie zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung notwendig war – gerade im Vergleich mit Noten aus dem Bereich 1 und 2 wird ganz deutlich, dass das Urteil über dieses Individuum deutlich abgeschwächt wurde.
Wie bereits mehrfach erwähnt sind Arbeitgeber angehalten, wohlwollende Beschreibungen zu verwenden. Diese Tatsache verhindert im Notenbereich 4 offene Kritik, denn es lässt sich aus den gewählten Formulierungen herauslesen, dass in allen Bereichen zwar die notwendigen Kriterien erfüllt wurden, jedoch auch nicht mehr.
Kandidaten, die mit einer 4 bewertet wurden, dürften bei Personalgesprächen in schwierigeren Situationen sein, als besser Beurteilte.
Teilweise kann eine Überprüfung des erstellten Zeugnisses notwendig sein oder zumindest angeraten werden, um eine Schlechterstellung gegenüber anderen Bewerbern im Rahmen einer neuen Bewerbung zu verhindern.
Übrigens erreicht der Arbeitgeber spätestens bei der Note 4 einen Bereich, in dem die Beweispflicht auf seiner Seite liegt: Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Beurteilung mit der Note 4 rechtfertigen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Anpassung des Arbeitszeugnisses vom Arbeitnehmer gefordert werden und dann auch anfallen.
Anders als in der Schule endet die Skala der zu vergebenden Noten im Arbeitszeugnis mit der 5 und einem „mangelhaft“ in der Übersetzung.
Die Vergabe dieser Note im Arbeitszeugnis gilt als ungewöhnlich und es müssen tatsächliche Hinweise auf eine mangelhafte Arbeit des Angestellten vorliegen. Die Beweislast bei Arbeitszeugnissen, die mit der Note 5 bewertet werden, liegt ebenfalls beim Arbeitgeber und kann bei Verlangen durch den Arbeitnehmer auch aufgelistet werden.
Eine häufig gefundene Formel für eine Bewertung mit der Notenwertigkeit 5 lautet „hat sich bemüht“.
Spätestens hier ist eine Aufschlüsselung in zeitliche und qualitative Kriterien nicht mehr möglich. Dem Arbeitnehmer wird die korrekte Aufgabenerfüllung abgesprochen, lediglich die gezeigten Bemühungen werden honoriert. Für eine spätere Bewerbung ist ein solches Zeugnis natürlich sehr schlecht.
Im Kontext dieser Bewertung schwingt eine deutliche Kritik und eine große Unzufriedenheit mit dem Arbeitnehmer mit – natürlich auch in diesem Falle wohlwollend formuliert und demnach rechtlich korrekt.
Mögliche Texte haben wir im folgenden Teil für Sie zusammengefasst, um einen Überblick über häufig genutzte Ausdrucksformen und Phrasen zu geben.
Um deutlich zu machen, dass es sich beim jeweils betroffenen Arbeitnehmer um eine Person handelt, welche den gestellten Aufgaben nicht gewachsen war, können Arbeitgeber auf bestimmte Formulierungen und Phrasen zurückgreifen, welche wir Ihnen im folgenden beispielhaft aufgelistet haben.
…hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden
…im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten eingesetzt
…war um Zuverlässigkeit bemüht
…zeigte sich den Belastungen gewachsen
…zeigt den Willen, Aufgaben zeitgerecht zu erledigen
…war fleißig
…hat die Aufgaben im Allgemeinen den Anforderungen entsprechend erledigt
…hat den Erwartungen weitestgehend entsprochen
…war in der Regel erfolgreich
…das Verhalten war ohne Tadel
…hat dem Unternehmen großes Interesse entgegengebracht
…verlässt uns in gegenseitigem Einvernehmen
All diese Ausdrucksformen sind wohlwollend und umschreiben eine mangelhafte Arbeitsleistung – für eine weitere Bewerbung ist ein solches Zeugnis nicht geeignet.
Eine 5 wird in Arbeitszeugnissen nur im absoluten Ausnahmefall vergeben und gilt als schlechteste Beurteilung, die einem Arbeitnehmer zuteil werden kann.
Sollten Sie sich mit einem Zeugnis dieser Notenstufe konfrontiert sehen und der Meinung sein, dass diese Bewertung nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie unbedingt darüber nachdenken, ein Verfahren gegen dieses Arbeitszeugnis anzustrengen.
Mit dieser Anstrengung stehen Sie übrigens nicht allein da: Jährlich werden mehr als 10.000 Zeugnisprozesse geführt.
Bei schlechten Noten liegt die Beweislast beim Arbeitgeber und muss kleinteilig nachgewiesen werden. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht möglich und eine nachträgliche Verbesserung der Beurteilung kann erreicht werden, mit positiven Auswirkungen auf eine spätere Bewerbung.
Nachdem nun alle Notenstufen durchgegangen wurde, soll im nächsten Teil auf Verbote und besondere Inhalte im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen eingegangen werden.
Immer wieder gibt es in Deutschland Streit über Arbeitszeugnisse – mehr als 10.000 Verfahren werden jährlich vor dem Hintergrund der Arbeitszeugnisse angestrengt.
Viele dieser Verfahren befassen sich neben der ungerechtfertigten Notenvergabe mit verbotenen Formulierungen oder Eintragungen im Arbeitszeugnis, die so nicht rechtmäßig sind.
Als Grundlage dieser Streitigkeiten steht immer wieder der folgende Fakt:
Negativurteile sind in Arbeitszeugnissen nicht zulässig. Alle Ausdrucksformen müssen wohlwollend, das bedeutet positiv formuliert werden.
Nichtsdestotrotz versuchen Arbeitgeber immer wieder ungeliebten Arbeitnehmern mit versteckten negativen Urteilen zu schaden oder ihnen „eins auszuwischen“.
Im folgenden finden sich einige Beispiele solcher verbotener Ausdrucksformen.
Verbotene Formulierungen in Arbeitszeugnissen beschädigen den Ruf und das Ansehen des Arbeitnehmers und erschweren den weiteren Weg im Berufsleben und sind daher verboten. Dass es trotzdem immer wieder zu solchen Formulierungen kommt, ist bedauernswert und sollte sehr kritisch betrachtet werden.
Um einen Überblick über solche Ausdrucksformen zu geben, haben wir Ihnen die folgende Liste zusammengestellt:
…war nicht in der Lage die Aufgaben zu bewältigen
…konnte keinen Beitrag zum Erfolg leisten
…verhielt sich störend und aufrührerisch
…lies die notwendige Loyalität zu Kollegen und Vorgesetzten vermissen
…konnte die Arbeiten nicht erfüllen
…war unfähig, seine Aufgaben zu erledigen
Die genannten Ausdrucksformen sind nicht zulässig, da sie das Ansehen des Arbeitnehmers beschädigen, ohne dass dieser sich Straftaten oder anderer Vergehen schuldig gemacht hätte.
Doch was passiert, wenn solche Tatsachen bekannt werden und im Arbeitszeugnis aufgeführt werden sollen? Hierzu haben wir im Folgenden eine Auflistung von möglichen Sondereintragungen gefunden.
Arbeitszeugnisse haben zwei wichtige Funktionen: Sie sollen dem Arbeitnehmer ein Fortkommen in der Berufswelt ermöglichen und zugleich den zukünftigen Arbeitgeber über den Arbeitnehmer informieren.
Doch bei der Pflicht zur wohlwollenden Formulierung ist es schwer, gravierende Verstöße zu dokumentieren.
Sollte dies jedoch nicht stattfinden, macht sich der scheidende Arbeitgeber eventuell sogar haftbar, wenn es in der zukünftigen Position zu ähnlichen Vorfällen kommt. Daher können bestimmte, schwere Vergehen Einfluss in ein Arbeitszeugnis haben.
Die Formulierungen dieser Vergehen fallen übrigens nicht unter die Pflicht der wohlwollenden Formulierung. Wichtig ist, dass die Vorkommnisse faktisch korrekt und ohne Ausschweifungen berichtet werden – es soll lediglich objektiv berichtet und nicht verurteilt werden.
Ein Angestellter eines großen Logistikkonzerns wird dabei erwischt, wie er methodisch und dauerhaft wertvolle Elektroartikel aus dem Lagerbestand entwendet und über eine Onlineplattform verkauft.
Es kommt zur Festnahme des Beschuldigten und einer Verurteilung. Dem Arbeitnehmer wurde die Fristlose Kündigung ausgesprochen und ein Arbeitszeugnis wird fällig.
Da der Arbeitnehmer seine Aufgaben, abseits vom Diebstahl, gewissenhaft und gut wahrgenommen hat, muss das Zeugnis entsprechend wohlwollend formuliert werden.
Eine mögliche Formulierung könnte demnach lauten: „Wir waren bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Vertrauenswürdigkeit überzeugt.“
Aus dieser Formulierung geht hervor, dass es Unstimmigkeiten gegeben haben muss und diese Unstimmigkeiten die Beendigung des Arbeitsverhältnisses begründeten. Auch eine Formulierung wie „…war gegenüber Kollegen ehrlich“ zeigt der geltenden Rechtsprechung nach auf, dass es zumindest im Zusammenhang mit dem Arbeitgeber Unstimmigkeiten gegeben haben muss.
Die genannten Formulierungen sind ebenso bekannt wie die codierten Schulnoten und sind für Personalsachbearbeiter ebenso aussagekräftig wie ein Gerichtsurteil – hier haben Bewerber es vermutlich schwer, nachfolgende Arbeitgeber von sich zu überzeugen.
Wie bereits angesprochen, finden sich auch bestimmte Schlussformeln in der ausformulierten Version eines Arbeitszeugnisses wieder.
Beispiele für diese Schlussformeln haben wir Ihnen im folgenden Teil des Textes zusammengefasst.
Auch bei den Schlussformeln unterscheidet man die einzelnen Wertungen, wieder wird es interessant für eine zukünftige Bewerbung. Wir haben die nachstehenden Wertungen von sehr gut bis mangelhaft zusammengetragen.
…bedauern sein Ausscheiden außerordentlich
…verläßt uns auf eigenen Wunsch
…Verläßt uns auf eigenen Wunsch und wir wünschen für die weitere Zukunft alles erdenklich Gute
…wünschen weiterhin viel Erfolg
…verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen
…wird uns zum XY verlassen.
Mit diesen Schlussformeln endet der schriftliche Teil des Arbeitszeugnisses und wird nur noch durch Daten und Unterschriften des Vorgesetzten beendet.
Übrigens gilt auch für Unterschriften des Chefs die rechtlichen Voraussetzungen eines Arbeitszeugnisses:
So wurde etwa entschieden, dass eine zu krakelige Unterschrift in einem Arbeitszeugnis nicht zulässig sei und der Name des Unterschreibenden zu erkennen sein muss – zumindest aber muss die Unterschrift denjenigen Signaturen gleichen, die auch auf anderen, wichtigen Firmendokumenten zu lesen sind.
Hier wird die besondere Bedeutung des Arbeitszeugnisses, nicht nur für die Bewerbung, noch einmal betont und das Zeugnis auf eine Ebene mit anderen wichtigen Urkunden der Firmengeschichte gehoben.
Auch die Form der Unterschrift ist für das Gesetz eine bindende Formalie. So wurde beispielsweise entschieden, dass eine Unterschrift, die von links oben nach rechts unten verläuft und nicht parallel zur dafür vorgesehenen Zeile verläuft, ungültig sei. Das Gericht folgte der Argumentation der Kläger, wonach eine so schräg verlaufende Signatur als „absteigende Kurve“ gewertet werden könne und dies ein nicht erlaubtes Stilmittel sei, um die schlechte Leistung eines Mitarbeiters versteckt zu formulieren.
Ob es sich hierbei tatsächlich um einen Versuch des Arbeitgebers handelt, dem scheidenden Mitarbeiter bei einer neuen Bewerbung im Wege zu stehen, ist nicht geklärt. Der Vorfall zeigt aber, dass sich Arbeitszeugnisse an strengenden Regeln messen lassen müssen.
Nachdem das Thema Arbeitszeugnis Eintragungen nun ausführlich behandelt wurde, werden im folgenden Teil die wichtigsten Punkte zusammengefasst und unter einem Fazit zusammengefasst.
Im letzten Teil dieses Artikels möchten wir Ihnen die wichtigsten Fakten nochmals in einer Stichwortliste präsentieren, um Ihnen einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Punkten zu geben:
Arbeitszeugnisse werden immer dann erstellt, wenn Arbeitnehmer eine Anstellung verlassen oder wechseln
Es werden verschiedenen Arten der Zeugnisse unterschieden: Einfache, Qualifizierte und Zwischenzeugnisse
Arbeitszeugnis Formulierungen sind immer dann ausschlaggebend, wenn sich Arbeitnehmer im Rahmen einer Bewerbung für eine neue Stelle auf ihre bisherigen Leistungen berufen wollen
Es kommt bei der Erstellung der Zeugnisse darauf an, bestimmte rechtliche Voraussetzungen zu kennen und einzuhalten – und zwar auf beiden Seiten
Sollten Arbeitszeugnisse nicht die Realität widerspiegeln oder in den Ausdrucksweisen versteckte Botschaften enthalten sein, die dem Ansehen des Arbeitnehmers schaden, so sind diese Zeugnisse anfechtbar und können nachträglich revidiert und verändert werden
Arbeitszeugnisse müssen innerhalb von drei Jahren angefordert werden, ansonsten verfällt der Anspruch auf ein solches
Die verwendeten Ausdrucksweisen spiegeln Schulnoten wieder und teilen sich nach 1,2,3,4 und 5 auf. Eine 6 wird in Arbeitszeugnissen nicht vergeben
Die Formalien des Arbeitszeugnisses sind extrem wichtig. DIN A4 und maschinelle Fertigung sind ebenso vorgeschrieben wie die Form und Art der Unterschrift.
Bei sehr guten Zeugnissen ist der Arbeitnehmer in der Beweisschuld – er muss nachweisen, warum seine Leistungen als sehr gut, also mit einer 1 bewertet werden müssen.
Bei sehr schlechten Leistungen, also einer 5, ist der Arbeitgeber in der Beweisschuld und muss dem Arbeitnehmer die mangelhafte Arbeitsleistung nachweisen
Jährlich gibt es deutschlandweit etwa 10.000 Rechtsstreitigkeiten wegen Arbeitszeugnis Formulierungen – meist zu Gunsten der Arbeitnehmer entschieden
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel einen detaillierten Blick auf die verschiedenen Arten der Zeugnisse, mögliche Formeln und Texte sowie die rechtlichen Bestimmungen ermöglichen konnten.
Wir wünschen Ihnen mit Ihrem Arbeitszeugnis alles Gute und viel Erfolg bei einer weiteren Bewerbung!
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