Erfahrungen & Bewertungen zu Arbeitszeugnis prüfen lassen

Einfaches Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis – versteckte Botschaften inklusive

Das Arbeitszeugnis ist das Kernstück jeder Bewerbung. Ein gutes Zeugnis kann Tür und Tor öffnen. 

Eine schlechte Beurteilung hat schon manches Karriereende besiegelt.

Um einem Arbeitnehmer einen Neustart nicht unnötig zu erschweren, sind Arbeitgeber prinzipiell zu einer „wohlwollenden“ Leistungsbeurteilung verpflichtet

Ist ein einfaches Arbeitszeugnis ausreichend?

Nach § 109 Gewerbeordnung hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das ist auch in Form eines sogenannten einfachen Arbeitszeugnisses möglich. 

Dieses enthält lediglich Name und Vorname sowie Geburtsdatum und Anschrift des Arbeitnehmers und gibt einen kurzen Überblick über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. 

Im Unterschied zum qualifizierten Arbeitszeugnis sind im einfachen Zeugnis keine Angaben zu Leistung und Sozialverhalten des Arbeitnehmers zu finden. Es handelt sich hier eher um eine Arbeitsbestätigung als um ein „Zeugnis“.

Aber auch hier sind Stolpersteine denkbar:

  • Wird Art und Dauer Ihrer Position im Unternehmen möglichst genau beschrieben?
  • Die Erwähnung von Ausfallzeiten wegen Krankheit ist nicht erlaubt.
  • Erfolgt eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung? In welcher Abfolge stehen die einzelnen Arbeitsaufgaben, sind sie wertfrei formuliert? Achten Sie darauf, dass Selbstverständlichkeiten nicht betont werden und Unbedeutendes möglichst fehlt.
  • Sind sämtliche erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten genau definiert?
  • Enthält Ihr Zeugnis eine kurze Schlussformel, mit der sich der Arbeitgeber für Ihren Einsatz bedankt und Ihr Ausscheiden bedauert? Obwohl dies kein verpflichtender Bestandteil eines einfachen Arbeitszeugnisses ist, wird sein Fehlen unter Personalchefs gerne als uneinige Trennung interpretiert.
 

Verstößt Ihr Zeugnis gegen eine oder mehrere dieser Bestimmungen? Akzeptieren Sie es auf keinen Fall klaglos. Konfrontieren Sie Ihren Vorgesetzten mit Ihrer Kritik, bringen Sie Korrekturvorschläge ein und wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

ACHTUNG

  • § 109 Gewerbeordnung attestiert dem Arbeitnehmer zwar einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, doch ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, dies unaufgefordert zu erstellen. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von einer Holschuld des ausscheidenden Arbeitnehmers.
  • Wurde Ihnen das Zeugnis während der Betriebszugehörigkeit verweigert oder die Erstellung immer wieder verzögert? Dieses Recht verjährt erst drei Jahre nach Ihrem Ausscheiden aus dem entsprechenden Betrieb!

Fälle in denen ein einfaches Arbeitszeugnis ausreicht

Verständlicherweise möchten sich Personalchefs einen möglichst umfassenden Überblick über Ihren potentiellen neuen Mitarbeiter bilden. Eine Leistungsbeurteilung wird somit in den meisten Fällen unvermeidlich sein. Dennoch gibt es Situationen, in denen sich der Empfänger durchaus mit einem einfachen Zeugnis zufrieden geben kann:

  • Nach einem Praktikum von nur wenigen Wochen Dauer (wenn von Schule oder Universität nicht anders gefordert).
  • Kündigung während der Probezeit (betriebsbedingt oder seitens des Mitarbeiters).
  • Sehr kurzes befristetes Arbeitsverhältnis (Aushilfskräfte)
  • Der Mitarbeiter kündigt seine Stelle, da er sich den Anforderungen krankheitsbedingt nicht mehr wie gewohnt gewachsen fühlt.
  • Das Zeugnis bestätigt lediglich die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses gegenüber Behörden oder Versicherungen.
 

In allen anderen Fällen sollten Sie sich niemals mit einem einfachen Zeugnis zufriedengeben. § 109 Gewerbeordnung gibt Ihnen einen Rechtsanspruch auf eine Beurteilung, am besten setzen Sie Ihren Vorgesetzten von Anfang an über Ihren Wunsch in Kenntnis.

Karriere nur mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis?

Die Schwäche des einfachen Arbeitszeugnisses besteht darin, dass Personalchefs hinter einer fehlenden Beurteilung in aller Regel schlechte Arbeitsleistungen oder, noch schlimmer, fragwürdiges Sozialverhalten wittern. 

Bewerber mit einem einfachen Zeugnis sind den meisten Vorgesetzten daher suspekt und erhalten nur in den seltensten Fällen Gelegenheit, ihre Situation in einem Bewerbungsgespräch näher zu erläutern. So empfehlen viele Personalberater ihren Klienten, selbst in Konfliktsituationen mit dem Vorgesetzten auf die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu bestehen. Dies zeugt immerhin noch von Ihrer Ehrlichkeit und möglicherweise bewundert der Personaler sogar Ihren Mut. 

Falls Sie also noch berufliche Pläne verwirklichen wollen, vermeiden Sie die Vorlage eines einfachen Arbeitszeugnisses unter allen Umständen.

Der Zeugniscode – bin ich wirklich so gut?

Das Gesetz verpflichtet in jedem Fall zu einer „wohlwollenden“ Beurteilung, um dem ehemaligen Mitarbeiter die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht unnötig zu erschweren. Dadurch befindet sich der Arbeitgeber in einem Zielkonflikt: Er soll seinen Mitarbeiter wohlwollend, gleichzeitig aber auch wahrheitsgemäß bewerten. 

Als Ausweg aus dieser Zwickmühle haben sich unter den Personalchefs codierte Formulierungen und versteckte Botschaften etabliert.

Falls Sie in Ihrem qualifizierten Arbeitszeugnis die Bemerkung „Frau Mustermann erledigte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ lesen, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Vorgesetzter Sie als ausgezeichnete Mitarbeiterin in Erinnerung behält. Diese Beurteilung entspricht im Schulzeugnis der Note 1.
Auch der Abschlusssatz verdient Beachtung. Idealerweise endet Ihr Zeugnis mit der Bemerkung „Frau Mustermann verlässt uns auf eigenen Wunsch, wir bedauern Ihr Ausscheiden sehr. Wir bedanken uns für die stets sehr gute Mitarbeit und wünschen Ihr alles Gute.“

Weitere Beispiele für Arbeitszeugnisformulierungen

Muster eines einfachen Arbeitszeugnisses

Muster GmbH
Erlenallee 4
12345 Musterstadt

Einfaches Arbeitszeugnis

Frau Ulrike Mustermann geboren am 18.3. 1971 in Berlin, war vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2016 als kaufmännische Sachbearbeiterin in unserem mittelständischen Zulieferbetrieb für die Automobilindustrie beschäftigt. Ihr Aufgabengebiet umfasste im Wesentlichen:

  • Finanzbuchhaltung, inklusive Debitoren und Kreditoren
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Stellvertretung der Sekretärin des Geschäftsführers im Urlaubs- und Krankheitsfall
 

Frau Mustermann verlässt unseren Betrieb auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und wünschen Ihr auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg nur das Beste.

Musterstadt, 31.12.2019

Unterschrift Geschäftsführung

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